Ratgeber

Glatteis auf der Kreisstraße: Nachts muss nicht gestreut werden

Kommunen haben grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht. Wer nachts mit dem Auto unterwegs ist, kann sich aber nicht darauf verlassen, dass die Straßen gestreut sind. Zumindest nicht außerorts.

Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit dem Wetter anpassen.
Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit dem Wetter anpassen.

Kreisstraßen müssen beinächtlicher Glätte nicht gestreut werden. Kommt ein Autofahrer bei winterlichenStraßenverhältnissen zu Schaden, kann er dafür nicht die Kommune verantwortlichmachen. Das hat das Landgericht Coburg klargestellt.

Geklagt hatte eine Frau,deren Sohn im Dezember 2008 nachts auf einer ungestreuten Kreisstraße unterwegsgewesen war. Gegen 1.50 Uhr kam der Wagen auf gerader Strecke von der Straße ab.Am Fahrzeug entstand dabei ein Sachschaden von 7500 Euro. Diese wollte die Frau vomLandkreis wiederhaben. Schließlich sei die Straße eisglatt gewesen. Ihr Sohn habe, nachdemer ein leichtes seitliches Versetzen durch Glätte gespürt habe, die Geschwindigkeitbereits auf 70 km/h reduziert. Rettungssanitäterhätten ihm zudem von drei weiteren Unfällen auf der Strecke berichtet.

Das konnte die zuständigePolizei allerdings nicht bestätigen. Die Kommune gab an, es habe für die Straßesogar eine Rufbereitschaft des Streudienstes gegeben, die sei jedoch nicht angefordertworden. Schließlich habe keine Gefahrenstelle vorgelegen. Der Fahrer habe den Unfallvielmehr durch unangepasste Geschwindigkeit verursacht. Das sahen auch die Richterso. Eine Drosselung der Geschwindigkeit von 90 auf 70 km/h sei eben nicht ausreichendgewesen. Daran ändere auch nichts, dass die Frostwarnung im Fahrzeug nicht angeschlagen hätte. Auf die Außentemperaturanzeige des Pkw dürfe man sich nicht blindverlassen. Bei Frostgefahr und Temperaturen um den Gefrierpunkt seienAutofahrer zu höherer Aufmerksamkeit und langsamerem Fahren verpflichtet.

Im Sommer hatte das Oberlandesgericht Frankfurt sogar entscheiden, dass Kommunen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften nachts grundsätzlich nicht räumen müssen. Allenfalls im Extremfall, etwa beim Ende einer Großveranstaltung sei eine Streupflicht denkbar.

Quelle: n-tv.de