Sorgerecht für Homo-Paare Ohne Ehe keine Adoption
15.03.2012, 16:42 UhrEin lesbisches Paar bekommt ein Kind und zieht es gemeinsam groß. Die Partnerin der leiblichen Mutter würde das Kind gerne adoptieren, darf es aber nicht. Dazu müssten die beiden verheiratet sein. Doch wie soll das gehen, wenn die gleichgeschlechtliche Ehe nicht erlaubt ist?

In Deutschland ist die Stiefkindadoption erlaubt. Ein fremdes Kind können homosexuelle Paare aber nicht gemeinsam adoptieren.
(Foto: picture alliance / dpa)
Ein lesbisches Paar aus Frankreich ist mit einer Adoptionsklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Straßburger Richter stellten keine Verstöße gegen das Recht auf Schutz der Familie und das Diskriminierungsverbot fest.
Die heute 47 und 51 Jahre alten Französinnen aus Clamart bei Paris leben seit 1989 zusammen. Im September 2000 gebar eine der Frauen nach einer künstlichen Befruchtung in Belgien mit dem Samen eines anonymen Spenders ein Mädchen. Zwei Jahre später ging das Paar 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) ein. Im Jahre 2006 stellte eine der Frauen einen Antrag auf Adoption des Kindes, das sie seit dessen Geburt gemeinsam mit der leiblichen Mutter aufzieht.
Die französische Justiz lehnte dies unter Hinweis auf das geltende Familienrecht ab. Demnach können nur verheiratete Paare nach Adoption des Kindes eines Partners ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft reicht dafür nicht aus. Bei einer Adoption des Mädchens hätte die leibliche Mutter somit ihr Sorgerecht eingebüßt. Dies sei weder im Interesse des Kindes noch im Interesse der Frauen, argumentierte die französische Justiz.
Kein Recht auf Ehe
Der Menschenrechtsgerichtshof betonte, die Entscheidungen der Behörden habe nichts mit der sexuellen Ausrichtung der Frauen zu tun gehabt. Die gleiche Regelung gelte auch für unverheiratete heterosexuelle Paare.
Die Klägerinnen hatten argumentiert, ihnen werde in Frankreich eine Heirat verwehrt. Dazu stellte der Gerichtshof wie bereits in einem früheren Urteil fest, die Europäische Menschenrechtskonvention sehe kein Recht auf Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vor. Diese Frage könne jeder Staat nach eigenem Ermessen regeln. In Deutschland wie in Frankreich gibt es bislang nur die eingetragene Lebenspartnerschaft. Schweden und Spanien dagegen haben die Ehe auch für Homosexuelle schon vor Jahren eingeführt. Belgien, die Niederlande und Großbritannien erlauben zumindest die gemeinschaftliche Adoption von Kindern.
Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Die Klägerinnen können dagegen Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen - er muss dies aber nicht tun.
Quelle: ntv.de, AFP