Chance für Nichtversicherte Ohne Nachzahlungen in die Krankenkasse
01.08.2013, 12:40 UhrAb heute können sich bisher Nichtversicherte gesetzlich krankenversichern, ohne dass sie die sonst abschreckend hohen Nachzahlungen leisten müssen. Allerdings nur bis Ende des Jahres - danach wird es wieder teuer.

In Deutschland gibt es noch viele Menschen, die nicht krankenversichert sind. Sie können das vom 1. August an ändern, ohne hohe Nachzahlungen leisten zu müssen.
(Foto: dpa)
Vor allem jene, die bisher nicht krankenversichert waren, scheuen den Gang in eine Krankenkasse. Denn die fällige Nachforderungen vonseiten der Kasse, die sich seit der Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 meist zu mehreren tausend Euro angesammelt haben, schrecken sie ab.
Der Gesetzgeber nimmt den Betroffenen nun vorübergehend diese Sorgen - bis zum 31. Dezember werden die so aufgebaute Schulden von den Krankenkassen erlassen. Wer derzeit nicht versichert ist, sollte die Regelung für sich nutzen und schuldenfrei neu oder nochmals in einer Krankenkasse starten.
Grundsätzlich muss sich seit 2007 jeder Bürger in einer Krankenkasse versichern. Allerdings war dies mit oft hohen Zahlungen verbunden, da Nichtversicherte Säumniszuschläge für die unversicherte Zeit nachzahlen musste. Wer dies versäumte, geriet leicht in Verzug, weil auch die Beiträge für nicht versicherte Monate fällig werden, sobald sich jemand wieder krankenversicherte. Seit 2009 gilt diese Regelung auch bei den privaten Kassen und so müssen auch Selbstständige ohne Krankenversicherung hohe Beträge nachzahlen, wenn sie wieder privat krankenversichert sein möchten.
Ehemalige Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, die dahin zurückkehren wollen, werden ab August bis Ende Dezember 2013 sämtliche Beiträge und die darauf entfallenden Säumniszuschläge für ihre versicherungslose Zeit erlassen. Bei bereits Versicherten, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind, wird der Säumniszuschlag für noch nicht gezahlte Beiträge dauerhaft von fünf auf ein Prozent gesenkt. Für viele säumige Zahler wird dies eine spürbare Entlastung sein.
Und auch wer sich bis Ende dieses Jahres noch privat versichert, bekommt den sogenannten Prämienzuschlag erlassen. Damit ist die Beitragssumme gemeint, die sich in der versicherungsfreien Zeit angesammelt hat. Dieser errechnet sich aus einem vollen Monatsbeitrag für die ersten sechs Monate und einem Sechstel für jeden weiteren Monat. Wer die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht laufend aufbringen kann, wird nach dem nun geltenden Gesetz – auch rückwirkend – in einen Notlagentarif eingruppiert. wenig betuchte Privatversicherte reduzieren damit ihre Schuldenlast.
Nichtversicherte sollten also handeln, denn ab 2014 wird die Nachzahlung für versäumte Beiträge wieder fällig.
Quelle: ntv.de, awi