Ratgeber

Keine Altersdiskriminierung Renten-Beginn gilt auch für Freiberufler

Das Rentenalter gilt nicht nur für Angestellte. Auch auf freie Mitarbeiter wirken sich Altersgrenzen aus. Deshalb kann ein Arbeitgeber die Zusammenarbeit mit dem Freiberufler ab 65 Jahren beenden.

Freiberufler sollten beachten, dass auch für sie die Rentenaltersgrenzen gelten.

Freiberufler sollten beachten, dass auch für sie die Rentenaltersgrenzen gelten.

(Foto: dpa)

Wird ein freier Mitarbeiter nicht mehr beschäftigt, weil er laut Arbeits- oder Tarifvertrag das Rentenalter erreicht hat, ist das zulässig. Ein Fall verbotener Altersdiskriminierung ist darin nicht zu sehen. Das hat das Arbeitsgericht Bonn entschieden (Az.: 3 Ca 685/13). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem verhandelten Fall hatte ein inzwischen 66 Jahre alter, freier Journalist seit über 30 Jahren für einen öffentlich-rechtlichen Sender gearbeitet, der zum Senderverbund der ARD gehört. Ende 2012 teilte ihm der Sender mit, dass er die bisherige Zusammenarbeit nicht mehr fortsetzen wird. Der Mann habe die gesetzliche Rentenaltersgrenze erreicht. Der Journalist klagte daraufhin gegen den Sender. Er verlangte eine Entschädigung von mindestens 25.000 Euro wegen Altersdiskriminierung.

Ohne Erfolg: Das Arbeitsgericht Bonn wies die Klage ab. Arbeits- und tarifvertragliche Altersgrenzen, die an die gesetzliche Rentenaltersgrenze anknüpfen, seien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zulässig, so die Richter. Die Arbeitnehmer seien dann in der Regel durch gesetzliche Rentenansprüche materiell abgesichert. Dieser Rechtsgedanke könne auch auf die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern angewendet werden. Dies gelte vor allem auch für freie Mitarbeiter, wenn sie – wie der Kläger – regelmäßig beschäftigt worden sind.

Infolge der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit beschäftigen die Rundfunkanstalten programmgestaltende Mitarbeiter häufig auch als freie Mitarbeiter. Ihr Beschäftigungsverhältnis ist aber – wie bei festangestellten Mitarbeitern - durch einen Tarifvertrag geregelt. Für Streitigkeiten zwischen ihnen und ihren Auftraggebern sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig.

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Quelle: ntv.de, awi/dpa

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