Ratgeber

Pech für Fachwerkhaus-BesitzerSolaranlage ist verboten

11.11.2011, 13:14 Uhr

Nicht jedes Haus ist für eine Photovoltaikanlage geeignet. Meistens scheitert die Montage an der Lage oder am Einfallswinkel der Sonne. Manchmal aber auch am Denkmalschutz. Wer in einem barocken Fachwerkhaus wohnt, hat jedenfalls schlechte Chancen.

Eine Photovoltaikanlage gehört nicht auf das Dach eines denkmalgeschützten barocken Fachwerkhauses. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Nach Auffassung des Gerichts ist der Erhalt von Denkmälern wichtiger als das private Interesse des Eigentümers und als der Umweltschutz-Gedanke (Az.: 8 A 10590/11).

Das Gericht bestätigte mit seinem Beschluss die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz. Die Mainzer Richter hatten die Klage eines Hauseigentümers abgewiesen, der sich dagegen gewandt hatte, dass er auf einem historischen keine Photovoltaikanlage installieren durfte. Das OVG befand nun, ein solches Verbot sei rechtmäßig.

Quelle: dpa