Ratgeber

007 auf ChinesischSozialhilfe trotz Geheimdiensttätigkeit?

10.04.2014, 14:06 Uhr

Geheimdienstmitarbeiter operieren im Verborgenen und sind nicht selten in Gefahr. Das Gewerbe bringt aber auch bei der Vergütung Risiken mit sich. Zumindest, wenn man Chinese ist und in Deutschland Sozialhilfe erhält.

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James Bond wird vermutlich nebenbei keine Sozialhilfe beziehen. (Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Einkünfte aus einer Geheimdiensttätigkeit werden bei der Gewährung eines Anspruchs auf Sozialhilfe berücksichtigt. Wer solcherlei Einkommen verschweigt, muss die erhaltenen Leistung zurückerstatten. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden (Az.: L 8 SO 156/10) und damit die Entscheidung des Sozialgericht Lüneburg bestätigt.

In dem verhandelten Fall war ein chinesisches Ehepaare 1990 nach Deutschland eingereist. Ab 1997 erhielten sie Sozialhilfeleistungen. Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurde aufgedeckt, dass der Ehemann in sieben Jahren (1997-2004) über 100.000 Euro Einkünfte erzielt hatte, welche ihm aus dem Ausland überwiesen worden waren. Im daraus resultierenden Gerichtsverfahren machte der Ehemann unter anderem geltend, er habe die Gelder nur "treuhänderisch" für einen ausländischen Geheimdienst bzw. für die Unterstützung einer chinesischen Oppositionspartei verwendet. Für seinen Lebensunterhalt habe er das Geld nicht verwenden dürfen.

Ohne Erfolg: Das LSG hat die Entscheidung des Landkreises, dass die gezahlte Sozialhilfe erstattet werden muss, bestätigt. Ohne Belege über die Herkunft, den Zweck und die Verwendung der Auslandsüberweisungen stand für das Gericht fest, dass die Gelder dem Ehepaar in gleicher Weise wie die Sozialhilfeleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung gestanden haben. Die Rechtswidrigkeit der Sozialhilfebewilligung stehe außer Frage. Der Ehemann konnte das Gericht auch nicht damit überzeugen, dass er wegen der zweckentsprechenden Verwendung der Gelder für den ausländischen Geheimdienst – z.B. für Bewirtung und Unterstützung für angeworbene Chinesen - davon ausgegangen sei, dass ihm die bewilligten Sozialhilfeleistungen zugestanden hätten.

Der Grund: Nach Auffassung des Gerichts durfte sich der Chinese nicht darauf verlassen, der deutsche Staat würde seinen Lebensunterhalt während einer geheimdienstlichen Tätigkeit mit Geldzufluss durch Sozialhilfemittel unterstützen. Das mittlerweile dauerhaft in die Volksrepublik China zurückgekehrte Ehepaar muss die erhaltene Sozialhilfe in Höhe von 40.102,88 Euro zurückzahlen.

Quelle: ntv.de, awi