Rail & Fly-TicketsVeranstalter haftet für Verspätung
Wer ein Komplettpaket aus Zug und Flug bucht, kann sich bei einer Zugverspätung und dem dann verpassten Flieger beruhigt zurücklehnen. Der Reiseveranstalter haftet für den entstandenen Schaden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Kunden sogenannter Rail & Fly-Angebote gestärkt. Wenn Reisende mit einem solchen Kombi-Ticket aus Zug- und Flugkarte ihr Flugzeug verpassen, weil die Bahn Verspätung hatte, muss das Reiseunternehmen für die Zusatzkosten aufkommen (Az.: Xa ZR 46/10).
Geklagt hat eine Frau gegen ihren Reiseveranstalter. Sie forderte, dass er die zusätzlichen Kosten übernimmt, die ihr wegen eines verpassten Fluges entstanden waren - für eine Bahnfahrt, eine Nacht im Hotel sowie die Mehrkosten für den Alternativflug und eine Fähre. Dies lehnte der Reiseveranstalter ab. Schon in den Vorinstanzen hatte die Frau Recht bekommen.