Ratgeber

Kollision auf dem Parkplatz Wenn der Einkaufswagen einen Unfall baut

Den Kofferraum voller Getränkekisten, der Einkaufswagen neben dem Auto. Beim Raushieven des Leerguts macht sich der auf abschüssigem Gelände stehende "fahrende Warenkorb" selbstständig und stößt gegen ein benachbartes parkendes Fahrzeug. Wer haftet?

(Foto: imago/Westend61)

Wenn sich ein Einkaufswagen beim Beladen eines Fahrzeugs verselbständigt und dabei Schaden anrichtet, ist das kein Fall für die Kfz-Haftpflichtverischerung. Dann haftet allein derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 343 C 28512/12).

In dem verhandelten Fall parkte ein Mann sein Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes. Er stellte einen Einkaufswagen neben seinem Auto ab, um Getränkekisten aus dem Kofferraum einzuladen. Auf dem abschüssigen Parkplatz geriet der Einkaufswagen ins Rollen und stieß gegen den daneben geparkten Kastenwagen der späteren Klägerin. Dadurch entstanden Kratzer an der rechten hinteren Seitentür. Der Schaden belief sich auf insgesamt rund 1600 Euro.

Daraufhin machte die Eigentümerin des Kastenwagens gegenüber dem beklagten Fahrer und gegenüber dessen Haftpflichtversicherung, den Schaden geltend. Doch das Amtsgericht München wies die Klage gegen die Kfz-Versicherung ab. Stattdessen verurteilte es den Fahrer selbst zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 1500 Euro.

Dem Urteil zufolge haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung nur, wenn sich ein Unfall bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs ereignet – was im verhandelten Streit aber nicht der Fall war. Die Tatsache, dass sich der Einkaufswagen in Bewegung gesetzt hat, habe nichts mit den typischen Gefahren bei der Bewegung eines Kraftfahrzeugs zu tun. Die Ursache des Unfalls liege nicht in der Gefahr, die durch das Auto des Beklagten ausgehe. Vielmehr habe der Fahrer beim Abstellen nicht auf den sicheren Stand seines Einkaufswagens geachtet. Haften muss deshalb der unaufmerksame "Fahrer" des Einkaufswagens. Er hätte dafür sorgen müssen, dass der Einkaufswagen beim Beladen nicht wegrollt, so das Gericht.

Kfz-Haftpflichtversicherungen im Vergleich

Quelle: ntv.de, awi

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