Ratgeber

Der Steuerbescheid ist daWiderspruch einen lang Monat möglich

03.06.2014, 10:37 Uhr

Stimmt was nicht mit dem Steuerbescheid? Einen Monat lang haben Steuerzahler Zeit, ihre Einwände geltend zu machen. Manchmal lohnt es sich sogar, das vorsorglich zu tun. Denn über einige Fragen dazu entscheidet demnächst der Bundesfinanzhof.

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Den Steuerbescheid genauer unter die Lupe zu nehmen, kann sich lohnen. Denn nicht immer sind die Berechnungen des Finanzamts richtig. (Bild: Warnecke/dpa/tmn) (Foto: Warnecke/dpa/tmn)

Nach dem Erhalt des Steuerbescheids haben Verbraucher einen Monat lang Zeit, Einspruch gegen die Entscheidungen einzulegen. Zum Beispiel dann, wenn das Finanzamt bestimmte Kosten nicht anerkennt. Gute Chancen hat man, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung zu dem Thema noch aussteht und ein Prozess anhängig ist. Das sollten auch Steuerzahler nutzen, die vergessen haben, etwas in der Steuererklärung einzutragen, erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Dabei riskiere man aber nichts: Denn fällt die Steuerschuld aufgrund dieses Nachtrags höher aus, kann der Einspruch zurückgenommen werden.

Darüber hinaus gibt es aktuell einige Musterverfahren bei Gerichten, die sich günstig für Steuerzahler auswirken können. Hier lohnt es sich, vorsorglich Einspruch einzulegen. Die laufenden Verfahren drehen sich um steuerpflichtige Erstattungszinsen (BVerfG 2 BvR 482/14) und um die Kürzung des Rentenfreibetrags bei der Witwenrente, wenn diese wegen anderer Einkünfte gekürzt wird (BFH X R 53/13).

Vorteile für Steuerzahler könnte auch eine Entscheidung über die Frage bringen, ob die Kosten des Arbeitszimmers anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen, wenn der Raum zu mehr als zehn Prozent privat genutzt wird (BFH IX R 23/12). Es steht ein Urteil darüber aus, ob ein Kind Kindergeld erhalten darf, das im Rahmen des dualen Studiums nach bestandener Prüfung zum Steuerfachangestellten mehr als 20 Stunden je Woche im Betrieb arbeitet (BFH III R 52/13).

Außerdem muss das Bundesverfassungsgericht klären, ob Deutschland gegen das Völkerrecht verstößt, wenn es einen Arbeitnehmer voll versteuert, der nicht nachweisen kann, dass seine Steuer im Ausland bezahlt worden ist oder der ausländische Staat auf die Besteuerung verzichtet hat (Az.: 2 BvR 1/12). Eigentlich sind nach einem Abkommen ausländische Einkünfte von der deutschen Steuer freizustellen.

Darüber hinaus hat der Bund der Steuerzahler auf seiner Internetseite Verfahren aufgelistet, die der Verband unterstützt. Auch bei der Stiftung Warentest finden Steuerzahler Informationen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa