Horrende Erwerbsnebenkosten Immobilienkäufer zur Kasse bitte
06.03.2010, 08:00 UhrBei der Immobilienfinanzierung werden die Nebenkosten oft unterschätzt. Nicht nur wer baut, muss hohe Summen für Baunebenkosten einkalkulieren. Auch Käufer einer bereits bestehenden Immobilie müssen tief in die Tasche greifen.

(Foto: Margot Kessler, pixelio.de)
Wer ein Haus in Deutschland kauft, kann sein blaues Wunder erleben. Kostet dieses beispielsweise 250.000 Euro fallen laut einer Studie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung bis zu 33.500 Euro Nebenerwerbskosten an. Diese setzen sich aus Steuern, Maklercourtage, Grundbuch- und Notarkosten zusammen. Je nach Bundesland können sich die Nebenerwerbskosten auf bis zu 13,4 Prozent summieren.
Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich weit vorne. Geradezu paradiesische Zustände finden Käufer dagegen in Großbritannien vor. Hier betragen die Nebenerwerbskosten nur 4,6 Prozent. Auch Schweden und Irland sind mit 6,5 Prozent und 6,7 Prozent eher zurückhaltend.
Einheitliche Regelung kippt 2006
Bis September 2006 wurde die Höhe der Grunderwerbssteuer vom Bund vorgegeben. 3,5 Prozent waren Standard. Seitdem kann jedes Bundesland den Steuersatz selbst festlegen. Das klamme Berlin nutzte die Gunst der Stunde und hob die Grunderwerbssteuer auf 4,5 Prozent an. Hamburg folgte. Seit Anfang des Monats ist auch Sachsen-Anhalt mit dabei. Bremen wird sich voraussichtlich noch in diesem Jahr einreihen. Dass weitere Bundesländer den Beispielen folgen werden, ist nicht unwahrscheinlich.
Für den Laien ist es ohnehin schwer nachvollziehbar, warum bei der Grunderwerbssteuer nicht nur für den Grundstückspreis sondern auch für die darauf befindliche Immobilie gezahlt werden muss. Ersteht der Käufer ein Grundstück für 50.000 Euro und baut darauf ein Haus im Wert von 200.000 Euro, zahlt er zwischen 1750 Euro und 2250 Euro Grunderwerbssteuer. Kauft er allerdings Grundstück und Haus vom selben Anbieter (gebraucht oder neu spielt dabei keine Rolle), muss er hierfür zwischen 8750 Euro und 11250 Euro an das Land abtreten.
Mobile Teile rausrechnen
Wer ein Haus mit Grundstück erwirbt, sollte also darauf achten, dass nicht im Kaufpreis Dinge enthalten sind, die nicht fest mit der Immobilie verbunden sind. So können beispielsweise die Einbauküche oder die Solaranlage aus dem Kaufvertrag herausgerechnet werden, um Grundsteuern zu sparen. Am einfachsten geht dies, indem man über diese Bestandteile einen separaten Kaufvertrag schließt. Die Garage oder Gartenhütte lassen sich auf diese Weise nicht eliminieren.
Mit der Grunderwerbssteuer ist es allerdings für den neuen Eigentümer nicht getan. In den folgenden Jahren bittet ihn der Fiskus für das Grundstück immer wieder zur Kasse. Zwar ist über die Rechtmäßigkeit der Grundsteuer vor Gericht schon oft gestritten worden, doch die Urteile fielen immer zu Lasten der Eigentümer aus, die die Grundsteuer als eine Art Vermögenssteuer sehen, die in Deutschland abgeschafft wurde. Die Höhe der Grundsteuer legen übrigens die Städte und Gemeinden über den Grundsteuerhebesatz fest. Hier liegt Berlin mit einem Hebesatz in Höhe von 810 Prozent ebenfalls ganz vorn.
Quelle: ntv.de