Ratgeber

Nach Unfall Biker muss Auto fahren

Motorradfahrer haben nach einem fremdverschuldeten Unfall keinen Anspruch auf ein Ersatzmotorrad, wenn sie auch ein Auto haben. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um ein "reines Freizeitgerät" handelt, befanden die Richter des Wuppertaler Landgerichts (AZ: 9 S 415/06). Ein Biker hatte geklagt, weil die Versicherung des Unfallverursachers nur die Schäden übernehmen wollte, nicht aber die Kosten für den Nutzungsausfall.

Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, der Autofahrer hätte sein Auto nutzen können. Das Motorrad sei in diesem Fall allein als Freizeitgerät anzusehen. Gegen eine Entschädigung sprach auch, dass der Unfall im Herbst stattfand und die meisten Motorräder während der Wintermonate ohnehin abgemeldet sind.

Quelle: ntv.de

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