1500 Euro Entschädigung Radweg nicht gestreut
19.05.2010, 09:39 Uhr
Auch Radfahrer haben ein Recht auf gestreute Wege, allerdings nicht überall.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Wenn Bürger bei Glatteis auf ungestreuten Wegen ausrutschen, kann das Konsequenzen für die Kommune haben. Eine Gemeinde bei Oldenburg muss jetzt Schmerzensgeld und Schadenersatz an eine Frau zahlen, die im Winter mit ihrem Rad gestürzt war und sich den Ellenbogen gebrochen hatte. Das entschied das Oberlandesgericht.
Eine generelle Streupflicht gebe es zwar nicht. An zentralen und gefährlichen Stellen sehe dies jedoch anders aus, begründeten die Richter ihr Urteil (AZ 6 U 30/10). Die Frau trage allerdings eine Mitschuld, weil sie vorsichtiger hätte fahren müssen. Die Kommune muss 1500 Euro an die Klägerin zahlen und die Hälfte der Behandlungskosten tragen.
Quelle: ntv.de, dpa