Ratgeber

Alles aus einer Hand Scheidung wird einfacher

Scheidungen und Familienstreitigkeiten vor Gericht sind für alle Beteiligten belastend. Um Verfahren zu beschleunigen und so vor allem betroffene Kinder zu entlasten, wird das Familienverfahrensgesetz (FamFG) zum 1. September neu geregelt. "Bislang mussten Eheleute wegen einer Scheidung zum Teil an drei verschiedenen Gerichten prozessieren", sagte Isabell Götz vom Deutschen Familiengerichtstag in Brühl bei Köln in einem Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Künftig sei allein das Familiengericht zuständig - für alle Streitfragen, die sich aus einer Trennung ergeben.

Die Vermittlung soll in den Fokus rücken.

Die Vermittlung soll in den Fokus rücken.

(Foto: Rolf van Melis, pixelio.de)

 

Darüber hinaus soll mit der Reform das Wohl des Kindes bei Familienstreit noch stärker in den Fokus rücken, sagt Götz. Auch die Vermittlung zwischen den streitenden Eheleuten soll künftig mehr Gewicht bekommen - die streitenden Parteien sollen öfter einvernehmliche Lösungen finden. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

 

Zuständigkeit: Künftig regelt das Familiengericht alle Rechtsfragen, die Ehe und Familie betreffen. Es wird in "Großes Familiengericht" umbenannt. Denn neben Unterhalt, Sorgerecht sowie Zugewinn- und Versorgungsausgleich regelt diese Instanz dann auch Schulden- und Vermögensfragen, die sich aus der Trennung ergeben. Bislang mussten die Eheleute für die letzten beiden Punkte vor entsprechende Instanzen des Amtsgerichts ziehen.

 

Außerdem werden die Vormundschaftsgerichte - vorher Teile der Amtsgerichte - abgeschafft. Auch ihre Fragen sind künftig den Familiengerichten zugeschlagen. Oder diese Aufgabe wird von den neu geschaffenen Betreuungsgerichten übernommen - das hängt vom Alter des Kindes ab. "Es ist sinnvoller, dass sich ein Gericht den Überblick über die Gesamtsituation der Familie verschafft und dann auf dieser Grundlage Entscheidungen trifft", erläutert die Richterin.

 

Auch laut dem Bundesjustizministerium in Berlin hat die neue Struktur den Vorteil, dass Sachverhalte, die im wirklichen Leben zusammengehören, nun vor Gericht zusammenbleiben. Insbesondere Streitigkeiten rund um Trennung und Scheidung seien stärker als bisher gebündelt. Das Prinzip laute "Aus einer Hand" und "Bessere Orientierung für Bürger".

 

Eilverfahren: Wenn es um existenzielle Fragen wie den Unterhalt oder das Umgangsrecht mit Kindern geht, kann ein Eilverfahren beantragt werden. In diesem Fall kann das Gericht eine Entscheidung innerhalb weniger Stunden oder Tage fällen. Bislang gab es Eilverfahren nur im Rahmen eines Hauptverfahrens, das allerdings mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern kann. Mit der Reform steht das Eilverfahren künftig für sich allein, sagt Götz, damit Gerichte schneller entscheiden können.

 

Unterhalt: Das Familiengericht kann von den Eheleuten fordern, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Sollten sie sich weigern, ist das Gericht künftig berechtigt, entsprechende Auskünfte beim Arbeitgeber oder sogar beim Finanzamt einzuholen. Damit werden dem Familiengericht mehr Rechte eingeräumt, um eine gerechte Unterhaltsregelung treffen zu können, erläutert Götz.

 

Sorgerecht: Das Familiengericht kann anordnen, dass sich die Eltern von einer Kinder- und Jugendhilfereinrichtung beraten lassen, wenn sie sich nicht über das Sorge- oder Umgangsrecht für ihr Kind einigen können. Sollte ein Elternteil sich weigern, an dieser Beratung teilzunehmen, könne das Gericht ihm einen höheren Anteil der Prozesskosten auferlegen.

 

Umgangsrecht: Sollte das Gericht einen Gutachter beauftragen, um eine Entscheidung beim Umgangsrecht zu fällen, muss der Richter den Umgang in der Übergangsphase regeln. Damit soll laut der Richterin gesichert werden, dass das betroffene Elternteil und das Kind sich unabhängig von der Verfahrensdauer sehen können und nicht entfremden. Gespräch: Anne Gottschalk, dpa

 

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen