Ratgeber

Schlauer Grillen So klappt es mit dem Nachbarn

Die Grillsaison beginnt - und mit ihr der Ärger. Denn nicht jeder ist damit einverstanden, wenn im Nachbarsgarten Steaks und Würstchen brutzeln. Und das Recht ist nicht unbedingt auf der Seite der Griller.

Wenig Brennbeschleuniger, viel Geduld und dem Nachbarn eine Wurst anbieten - das vermeidet Ärger.

Wenig Brennbeschleuniger, viel Geduld und dem Nachbarn eine Wurst anbieten - das vermeidet Ärger.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Grillsaison ist eröffnet. Spätestens seit dem letzten Wochenende ziehen wieder Rauchschwaden und Würstchenduft durch Gärten und Parks. Allerdings freut sich nicht jeder Nachbar darüber. Und so ist das Grillen vor Gericht ein heißes Thema.

 

"Die Lieblingsfrage der Leute ist, ob sie ein Recht auf Grillen haben", sagt Christoph Nestor vom Mieterverein Heidelberg. Die Antwort ist einfach: Haben Sie nicht. Im Miet- und Wohnungsrecht gibt es zwar keine konkreten Regeln, aber dafür zahllose Gerichtsentscheidungen. Das hilft bei der Rechtsfindung - macht es für Laien aber nicht leichter.

Genaue Vorgaben

Zum Beispiel entschied das Bayerische Oberste Landesgericht, dass ein Hauseigentümer nur am äußersten Ende des Gartens, 25 Meter vom Haus entfernt, seinen Grill aufstellen und höchstens fünfmal im Jahr auf dem Holzkohlefeuer grillen darf (Aktenzeichen: 2 ZBR 6/99). "Da ist dem Gericht wohl der Kragen geplatzt", so lautet der Kommentar von Nestor zu dieser Entscheidung. Denn mit solch juristischer Anleitung plant wohl niemand seinen Grillabend.

Die Frage nach der zulässigen Häufigkeit muss sich aber stellen, wer einen Nachbarn hat, der sich gestört fühlt. Einmal im Monat, dreimal im Jahr - auch Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin kennt etliche Urteile zum Grillen. Doch das sei "alles ziemlicher Quatsch" und lasse sich nicht verallgemeinern.

Qualm ist nicht gleich Geruch

Grundsätzlich gelte zunächst einmal das Gebot der Rücksichtnahme, sagt Sylvia Sonnemann vom Mieterverein Hamburg - zwischen Mietern wie zwischen Eigentümern. Nachbarn sollten also so miteinander leben, dass es für alle Parteien verträglich ist. Demnach ist Grillen dann verboten, wenn es zu einer Beeinträchtigung der Nachbarn führt. Am Wort "Beeinträchtigung" scheiden sich allerdings die Geister.

 

Für Nestor liegt der Fall klar: "Beeinträchtigung" sei, wenn man Rauch einatmen müsse. "Du darfst den anderen nicht vollstinken." Rechtlich geht es allerdings "um Qualm, und nicht um Geruch", erklärt Ropertz. Das bedeutet: "Dem Vegetarier, dem von gegrilltem Schweinebauch übel wird, kann ich nicht helfen." Der Nachbar, dessen Wäsche permanent vom Grill eingeräuchert wird, hat allerdings das Recht auf seiner Seite.

Keine Hektik

Einen Vorschlag zur Güte macht der Rechtsanwalt Norbert Schönleber: Viele Probleme ergeben sich nur, "weil es beim Grillen schnell, schnell gehen soll", weiß der Mietrechtsexperte. Statt mit Unmengen von Spiritus oder Brennbeschleunigern zu arbeiten und das Grillgut in die Flammen zu legen, rät Schönleber zu mehr Geduld. Richtig sei, den Grill rechtzeitig anzuzünden, nicht zu hoch abbrennen zu lassen und nur auf der Glut zu brutzeln. Das sei auch gesünder und produziere weniger Rauch. Und wer dann noch den Nachbarn auf eine Wurst einlädt, ist fast auf der sicheren Seite.

 

Quelle: ntv.de, dpa

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