Ratgeber

Gebühren für geplatzte LastschriftSparkassenpraxis ist illegal

05.05.2010, 16:18 Uhr

Immer wieder Ärger um das selbe Thema: Banken verlangen Gebühren, wenn Schecks platzen oder Lastschriften nicht ausgeführt werden können. Zu Unrecht, hat das OLG Hamm entschieden. Die Sparkasse wollte eigentlich in die nächste Instanz gehen und den Streit vorm BGH austragen.

Wenn eine Bank einen Scheck platzen lässt, darf sie dem Kunden dafür nicht auch noch Gebühren abknöpfen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem am nun veröffentlichten Urteil (Az: I-31 U 55/09). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die damit das Recht eines Kunden der Sparkasse Dortmund durchsetzte.

Für nicht eingelöste Überweisungen, Lastschriften oder Schecks hatte die Sparkasse drei Euro Gebühren für die "Überziehungsbearbeitung" in Rechnung gestellt. Das OLG erklärte diese Praxis für unzulässig. Die Richter sahen die Sache nämlich so: Wenn die Bank einen Scheck auflaufen lässt und keinen weiteren Kredit gibt, trifft sie damit eine Kreditentscheidung im eigenen Interesse. Falls dabei Kosten entstehen, darf sie diese nicht dem Kunden anlasten.

BankgebührenDie Verbraucherzentrale NRW geht davon aus, dass andere Geldinstitute ähnliche Gebühren kassieren. Mit Verweis auf das Urteil können betroffene Kunden ihr Geld nun zurückfordern. Die Entscheidung war im September gefallen, allerdings hatte die Sparkasse erst Revision eingelegt, diese nun aber wieder zurückgezogen – offenbar um zu verhindern, dass die OLG-Entscheidung in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof bestätigt wird. Deshalb ist der Spruch der OLG-Richter erst jetzt rechtskräftig geworden.

Quelle: ntv.de, ino/dpa