Krankenkassen unter VerdachtKartellamt ermittelt
Das Bundeskartellamt ermittelt gegen neun gesetzliche Krankenkassen. Es besteht der Verdacht, dass die Kassen bei ihrer gemeinsamen Ankündigung von Zusatzbeiträgen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben.
Das Bundeskartellamt ermittelt gegen neun gesetzliche Krankenkassen wegen möglicherweise verbotener Absprachen zu den umstrittenen Zusatzbeiträgen. Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass die Kassen bei ihrer gemeinsamen Ankündigung von Zusatzbeiträgen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben.
Bei dem Verfahren geht es nach Angaben des Kartellamts nur um verbotene Kartellabsprachen. Die Angemessenheit der angekündigten Zusatzbeiträge werde nicht geprüft. Die Kassen müssen binnen drei Wochen dem Kartellamt die geforderten Auskünfte erteilen.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zeigte sich überzeugt, dass der Verdacht unbegründet sei. Zusatzbeiträge seien die logische Konsequenz aus der Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds, sagte Sprecher Florian Lanz. Zeitpunkt und Höhe der Zusatzbeiträge müssten für jede einzelne Kasse individuell von der Kassenaufsicht genehmigt werden. "Wir gehen davon aus, dass sich der Verdacht des Kartellamtes, dass es angeblich illegale Preisabsprachen zwischen einzelnen Krankenkassen gegeben hat, nicht bestätigen wird", sagte Lanz
Den gesetzlichen Krankenkassen fehlen in diesem Jahr rund vier Milliarden Euro. Dieses Defizit wollen die DAK und weitere Krankenkassen mit Zusatzbeiträgen ihrer Versicherten zwischen 8 und 37,50 Euro pro Monat ausgleichen.