Technik

Es geht nicht nur um GoogleLänder wollen "Lex Street View"

09.07.2010, 13:55 Uhr

Muss das Abfilmen von Häusern und Menschen gesetzlich geregelt werden? Ja, sagt der Bundesrat und will den Parlamentariern einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Damit dürfte das leidige Thema Google Street View geklärt werden. Doch nicht alle halten die Regelung für sinnvoll.

Der Bundesrat will bei Diensten wie Google Street View den Datenschutz stärken. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird jetzt dem Bundestag vorgelegt. Die wichtigsten Bedingungen: Gesichter und Kfz-Kennzeichen sollen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Netz kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll auch für Hausbesitzer und deren Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind.

Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geht auf eine Initiative des Stadtstaates Hamburg zurück - dort hat Google seine Deutschlandzentrale. Der Suchmaschinen-Gigant scannte monatelang für seinen Internetdienst Google Street View bundesweit Häuser und Straßen. "Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein", so Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL). "Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht."

Innenminister ist dagegen

Beim Branchenverband Bitkom stößt die Planung des Bundesrates auf scharfe Kritik. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) spricht sich gegen ein spezielles Gesetz zu Google Street View aus. Der Gesetzgeber dürfe nicht den Weg einschlagen, "dass wir für jeden neuen Dienst ein neues und eigenes Gesetz schaffen. Bei einer solchen Einzelfallgesetzgebung würden wir bald hoffnungslos hinterherhinken", sagte er am 22. Juni bei einer Grundsatzrede.

Steffen betonte hingegen, es gehe hier nicht nur um Google. Der vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mindestens drei Monate vor dem systematischen Abfilmen den zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren müssen. Bei Verstößen gegen die im Gesetzentwurf genannten Regelungen soll ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro drohen.

Quelle: dpa