Wissen

Kein BehandlungsfehlerSchwere Verletzung durch OP

16.06.2005, 11:40 Uhr

Verletzt ein Arzt einen Patienten bei einer Operation schwer, handelt es sich nicht automatisch einen Behandlungsfehler.

Verletzt ein Arzt einen Patienten bei einer Operation schwer, handelt es sich nicht automatisch einen Behandlungsfehler. Dies hat das Oberlandesgerichts Hamburg entschieden.

Die Richter wiesen die Schmerzensgeldklage einer Frau zurück, die bei einem Eingriff an der Gallenblase schwere Verletzungen des Gallengangs erlitten hatte, weil der Arzt zwei Arterien miteinander verwechselte (AZ: 1 U 84/03). Ein Grund für die Verwechslung waren unerwartete Verwachsungen der Gallenblasenwand.

Die Richter stützten sich in ihrer Urteilsbegründung fast ausnahmslos auf die Ausführungen der medizinischen Sachverständigen. Demzufolge gibt es keine Vorgehensweise in der Medizin, die die Verletzungen hätte verhindern können. Selbst einem über alle Maßen erfahrener Arzt hätte eine Verwechslung der Arterien "schicksalhaft" unterlaufen können.