Der TagAfD scheitert: Verfassungsschutz darf Partei im Südwesten beobachten
Der AfD-Landesverband Baden-Württemberg ist mit einem Eilantrag gegen seine Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart teilte mit, dass die Beobachtung voraussichtlich rechtmäßig sei und es den Antrag der Partei abgelehnt habe. Der Verfassungsschutz hatte im Juli 2022 mitgeteilt, dass er die baden-württembergische AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachtet. Im Januar klagte der AfD-Landesverband dagegen und stellte zugleich den Eilantrag, der nun scheiterte. Damit darf der baden-württembergische Verfassungsschutz die Partei vorläufig weiter beobachten. Es bestünden tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, erklärte das Gericht. Dabei gehe es um ein Verhalten, das sich gegen die Menschenwürde richte. Es gebe Anhaltspunkte für die Vorstellung im AfD-Landesverband, dass das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten bleiben solle und ethnisch "Fremde" ausgeschlossen werden sollten.