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Der TagArbeitgeber dürfen keine Keylogger einsetzen

27.07.2017, 15:20 Uhr

Welcher Arbeitgeber weiß schon, was die Angestellten so den ganzen Tag über machen? Zumal wenn sie am Computer sitzen und Zugang zum Internet haben. Aber darf die Firma eine Spähsoftware auf den Rechnern einsetzen, um die Mitarbeiter zu kontrollieren?

  • Das Bundesarbeitsgericht setzt der Überwachung von Arbeitnehmern durch solche Software enge Grenzen.

  • Sogenannte Keylogger, die alle Tastatureingaben an einem Rechner heimlich protokollieren und Bildschirmfotos schießen, seien zur Überwachung des Arbeitsverhaltens unzulässig, entscheiden die Richter in Erfurt.

  • Das gelte nur dann nicht, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers bestehe.