Der Tag
Der TagArbeitsagentur lockert Regeln für Hartz-IV-Anträge
06.04.2020, 09:50 Uhr
Bislang wird bei Anträgen auf Hartz IV das Vermögen geprüft. Auch persönliches Erscheinen im Jobcenter ist Pflicht. Beides soll sich nun einem Medienbericht zufolge ändern.
Das persönliche Erscheinen im Jobcenter sei für Anträge nicht mehr zwingend nötig, schreibt die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Demnach sollen auch formlose Anträge etwa per Mail angenommen und grundsätzlich rückwirkend vom jeweiligen Monatsbeginn für die Dauer von sechs Monaten gewährt werden.
Zudem heißt es in dem Bericht, Vermögen werde bei Anträgen vom 1. März bis 30. Juni nicht mehr geprüft - es sei denn, es gebe Hinweise auf "erhebliches Vermögen" des Antragstellers.