Der Tag

Der TagArbeitsagentur lockert Regeln für Hartz-IV-Anträge

06.04.2020, 09:50 Uhr

Bislang wird bei Anträgen auf Hartz IV das Vermögen geprüft. Auch persönliches Erscheinen im Jobcenter ist Pflicht. Beides soll sich nun einem Medienbericht zufolge ändern.

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Jobcenter sollen Hartz-IV-Anträge künftig ohne Vermögensprüfung bewilligen. (Foto: dpa)
  • Das persönliche Erscheinen im Jobcenter sei für Anträge nicht mehr zwingend nötig, schreibt die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA).

  • Demnach sollen auch formlose Anträge etwa per Mail angenommen und grundsätzlich rückwirkend vom jeweiligen Monatsbeginn für die Dauer von sechs Monaten gewährt werden.

  • Zudem heißt es in dem Bericht, Vermögen werde bei Anträgen vom 1. März bis 30. Juni nicht mehr geprüft - es sei denn, es gebe Hinweise auf "erhebliches Vermögen" des Antragstellers.