Der Tag"Bergführer-Flirt" kostet Frau 8500 Euro
Nach einer Bergrettung mit einem Hubschrauber aus dem Karwendelgebirge ist eine Wanderin trotz rechtlicher Schritte auf den Kosten von fast 8500 Euro sitzen geblieben. Die Frau hatte ihren männlichen Begleiter wegen dessen größerer Bergerfahrung für den Rettungseinsatz verantwortlich gemacht und von ihm das Geld erstattet haben wollen, dies wies das Landgericht München I aber zurück. Die Klägerin hatte zwar die Rechnung für den Rettungseinsatz beglichen, dann aber ihren Begleiter verklagt. Sie argumentierte, dass ein Gefälligkeitsvertrag bestehe oder mindestens eine unerlaubte Handlung des Mannes vorlag. Er habe als faktischer Bergführer dafür Sorge tragen müssen, dass sie sich nicht unterkühle.
Das Gericht entschied dagegen, dass eine rein private gemeinsame Freizeitveranstaltung wie eine privat durchgeführte gemeinsame Bergtour nicht geeignet ist, eine vertragliche Haftung zu begründen. Im Vordergrund stehe der soziale Kontakt und nicht etwa der Wille einer rechtlichen Bindung. Dass der Mann die Tourenplanung übernommen habe, sei eine übliche Gefälligkeit des täglichen Lebens. Auch dass der Mann sich in einem als Flirt gehaltenen Chat als "Ihr persönlicher Bergführer" bezeichnet habe, ändere daran nichts.
Das ganze Verhalten der Frau und ihre Äußerungen während der Wanderung zeigten, dass sie in der Lage gewesen sei, ihre eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen und gemeinsame Entscheidungen zum weiteren Verlauf der Tour zu treffen. Auch hätten beide gemeinsam entschieden, die Bergrettung zu rufen. Damit bleibe es bei der Eigenverantwortung der Frau für den Rettungseinsatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.