Der Tag"Brummi-Andi" muss nicht in Sicherheitsverwahrung

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 72 Straftaten vor: Im Prozess gegen einen als "Brummi-Andi" bekanntgewordenen Serienstraftäter hat sich ein Gutachter gegen eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Er sehe bei dem 33-Jährigen keinen krankhaften Hang zu erheblichen oder gefährlichen Straftaten, sagte der Psychiater im Aachener Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem vielfach vorbestraften Angeklagten unter anderem Zwangsprostitution, Zuhälterei und zahlreiche Verkehrsdelikte vor.
Nach Auffassung des Gutachters steht der Angeklagte zu seinen Taten und geht selbstkritisch damit um. Er schiebe die Schuld nicht auf andere und sehe ein, dass er Hilfe brauche. Dieses Verhalten spreche nicht für einen pathologischen Hang zur Kriminalität. Das Urteil des Landgerichts wird für Montag erwartet.
Der "Brummi-Andi" hatte schon als Jugendlicher Spritztouren mit dem Lastwagen seines Vaters unternommen. Im Alter von 14 Jahren fuhr er einen niederländischen Polizisten tot und erhielt dafür eine mehrjährige Jugendstrafe. Danach saß der gebürtige Düsseldorfer wegen unterschiedlicher Straftaten immer wieder im Gefängnis.