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Der TagBundessozialgericht: 283 Euro reichen zum Leben

09.03.2016, 14:39 Uhr

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Jobcenter dürfen Betrüger hart abstrafen. (Foto: picture alliance / dpa)

Das Bundessozialgericht bestätigt die Praxis der Jobcenter, die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger um bis zu 30 Prozent kürzen zu dürfen. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum bleibe dabei gewahrt, entschieden die BSG-Richter in Kassel. Für notwendige Anschaffungen könnten die Arbeitslosen gegebenenfalls zusätzliches Geld beantragen.

Nach einem Leistungsbetrug durch Hartz-IV-Empfänger dürfen die Jobcenter die Regelleistung für bis zu drei Jahre um 30 Prozent kürzen. Das entspricht derzeit einer Kürzung um 121,20 von 404 Euro. Geklagt hatte ein Langzeitarbeitsloser aus Osnabrück, der dem Jobcenter Einkünfte verschwiegen hatte. Wie schon die Vorinstanzen widersprach das BSG dem Mann.

Quelle: ntv.de