Der Tag

Der TagDas komplette Abschiebepaket

25.10.2023, 08:24 Uhr

Nachdem Frau Faeser sich eine Zeit lang selbst nach Mallorca abgeschoben hatte, heute nun das ganz fette Ding: Bundeskanzler und Innenministerin wollen Geflüchtete ohne Bleiberecht ab quasi sofort "im großen Stil" abschieben. Das Bundeskabinett soll dazu noch heute ein Gesetz von Nancy Faeser beschließen, das auf mehr und schnellere Rückführungen abgelehnter Asylbewerber zielt.

Faesers Pläne:

  • Ende des ersten Halbjahrs gab es laut Bundesregierung formal 279.098 Ausreisepflichtige. 224.768 von ihnen hatten aber eine Duldung zum Verbleib in Deutschland. Damit war die Abschiebung in vier von fünf Fällen vorerst ausgesetzt. Gründe können die Sicherheitslage im Herkunftsland, Kinder mit Aufenthaltserlaubnis, eine begonnene qualifizierte Berufsausbildung, Krankheit oder das Fehlen von Pass- und Reisedokumenten sein.

  • Im ersten Halbjahr wurden laut Bundesregierung 7861 Menschen abgeschoben. Dies waren 27 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. 2022 gab es insgesamt 12.945 Abschiebungen - acht Prozent mehr als im Jahr zuvor.

  • Im Jahr 2022 sind laut Bundesregierung 23.377 geplante Abschiebungen abgebrochen worden. Damit wären zwei Drittel der vorgesehenen Rückführungen gescheitert. In gut 15.000 Fällen gibt die Bundesregierung als Grund "Stornierung des Ersuchens" an - dies passiert häufig, wenn Abschiebeflüge kurzfristig gestrichen werden. Oder: abschiebepflichtige Ausländer sind nicht auffindbar.

  • Durchsuchungsmöglichkeiten für die Polizei werden erweitert. Das gilt einerseits für die Suche nach Dokumenten zur Identität des Betroffenen, um etwa seinen Heimatstaat festzustellen. Andererseits sollen Beamte in Gemeinschaftsunterkünften künftig auch andere Räume als das Zimmer des Abschiebepflichtigen durchsuchen dürfen.

  • Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden. Dies gibt Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten und soll das "Untertauchen des Abzuschiebenden" verhindern.

  • Im Aufenthaltsgesetz sollen Regelungen geschaffen werden, die die Ausweisung von Schleusern erleichtern.

  • In Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes wird ein neuer Ausweisungstatbestand für organisierte Kriminalität geschaffen. Er soll für ausländische Angehörige von Banden oder kriminellen Clans auch "unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung" gelten.

Quelle: ntv.de