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Der TagGericht erklärt Beschimpfungen gegen Künast für zulässig

19.09.2019, 13:17 Uhr
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Laut einem Gerichtsurteil darf Renate Künast beschimpft werden. (Foto: picture alliance / Christophe Ga)

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar.

Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheisse" und "Geisteskranke" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben.

Künast kündigte an, sie werde gegen den Beschluss vorgehen.