Der TagGericht spricht erwerbsfähigen EU-Ausländern Sozialhilfe ab
Erwerbsfähige Bürger aus anderen EU-Ländern haben nach Auffassung des Sozialgerichts Gotha in Deutschland keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das entschied das Gericht nach Angaben im Fall einer Frau aus Polen, die von einer polnischen Zeitarbeitsfirma für knapp ein Jahr in einem Logistikzentrum eingesetzt war.
Das Thüringer Gericht wendete sich damit gegen die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Es hatte in diesem Jahr einen Anspruch auf Sozialleistungen von arbeitsfähigen EU-Ausländern unter bestimmten Umständen bejaht.
Die Frau aus Polen hatte nach Gerichtsangaben nach Ende des Arbeitsverhältnisses für einige Monate Arbeitslosengeld bezogen. Einen Folgeantrag auf Arbeitslosengeld II habe das Jobcenter im August 2016 abgelehnt. Die Klägerin reichte Beschwerde beim Landessozialgericht ein.