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Der TagGericht untersagt Abschuss von Wölfin "Gloria" - Kreis legt Beschwerde ein

23.01.2024, 09:34 Uhr
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Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart, das Bundesnaturschutzgesetz verbietet seine Tötung. (Themenbild) (Foto: picture alliance/dpa)

Im Kreis Wesel in Nordrhein-Westfalen geht der Streit um "Gloria" in die nächste Runde. Das ist eine Wölfin, die bei den Behörden eigentlich GW954f heißt und die würde der Landkreis zum Abschuss freigeben. Das Raubtier ist aus Sicht der Kreisverwaltung zur großen Gefahr für Weidetiere geworden, weshalb sie eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte. Doch nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gab auch das Oberverwaltungsgericht in Münster gestern mehreren Umweltverbänden Recht und untersagte den Abschuss der Wölfin. Nun legt der Kreis Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein, wie die Kreisverwaltung mitteilt. Der Kreis habe nicht ausreichend dargelegt, dass durch "Gloria" ein erstzunehmender landwirtschaftlicher Schaden drohe, befanden die Düsseldorfer Richter. Das Gericht habe auf Basis der vorliegenden Daten auch keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen können, die eine solche Schadensprognose rechtfertigen könnte.

Quelle: ntv.de