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Der Tag Gerichtsurteil in Schweiz: Lidl muss Schoko-Hasen vernichten

Die Hasen gehören in der Schweiz zu geschützten Arten, zumindest die Schokohasen von Lindt. Das Bundesgericht in Lausanne veröffentlichte einen Entscheid, wonach die Discounter-Kette Lidl in der Schweiz ähnliche Produkte nicht mehr verkaufen darf, weil Verwechslungsgefahr mit den in Goldfolie verpackten Hasen des Herstellers Lindt & Sprüngli bestehe. Außerdem müssen laut Urteil alle verbliebenen Hasen der Supermarktkette zerstört werden.

Das hier sind die echten Lindt-Hasen, die müssen nicht "geschlachtet" werden.

Das hier sind die echten Lindt-Hasen, die müssen nicht "geschlachtet" werden.

(Foto: picture alliance / Flashpic)

  • Der Lindt-Hase sei als sogenannte Formmarke geschützt, weil er sich nachweislich auf dem Markt durchgesetzt habe, stellte das Gericht fest.
  • "Das Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz des Lindt Goldhasen auf dem Schweizer Heimatmarkt", sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Sie sprach von einer Signalwirkung gegen Hasen-Kopien im Ausland.
  • In Deutschland stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe voriges Jahr fest, dass sich der charakteristische Goldton der Lindt-Hasen als Marke durchgesetzt hat. Ob Konkurrenten die Rechte des Schweizer Herstellers tatsächlich verletzen, muss jedoch von Fall zu Fall gerichtlich festgestellt werden.

Quelle: ntv.de

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