Der TagGerichtsurteil in Schweiz: Lidl muss Schoko-Hasen vernichten
Die Hasen gehören in der Schweiz zu geschützten Arten, zumindest die Schokohasen von Lindt. Das Bundesgericht in Lausanne veröffentlichte einen Entscheid, wonach die Discounter-Kette Lidl in der Schweiz ähnliche Produkte nicht mehr verkaufen darf, weil Verwechslungsgefahr mit den in Goldfolie verpackten Hasen des Herstellers Lindt & Sprüngli bestehe. Außerdem müssen laut Urteil alle verbliebenen Hasen der Supermarktkette zerstört werden.
Der Lindt-Hase sei als sogenannte Formmarke geschützt, weil er sich nachweislich auf dem Markt durchgesetzt habe, stellte das Gericht fest.
"Das Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz des Lindt Goldhasen auf dem Schweizer Heimatmarkt", sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Sie sprach von einer Signalwirkung gegen Hasen-Kopien im Ausland.
In Deutschland stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe voriges Jahr fest, dass sich der charakteristische Goldton der Lindt-Hasen als Marke durchgesetzt hat. Ob Konkurrenten die Rechte des Schweizer Herstellers tatsächlich verletzen, muss jedoch von Fall zu Fall gerichtlich festgestellt werden.