Der TagItalienierin erstreitet Recht, ihren Hund zu pflegen
Wir kennen das Problem normalerweise im Zusammenhang mit alten oder kranken Angehörigen und Kindern: Wenn sie gepflegt oder betreut werden müssen, kann ein Angehöriger dafür freinehmen. Eine Italienerin hat sich das gleiche Recht jetzt für die Pflege ihres Hundes erstritten.
Die alleinstehende Angestellte einer römischen Universität konnte zwei Tage lang nicht bei der Arbeit erscheinen, weil sie ihren kranken Hund zum Tierarzt bringen musste.
Mit der juristischen Unterstützung der Tierschutzorganisation LAV erreichte die Italienerin, dass ihr beide Fehltage als bezahlter Urlaub angerechnet werden - "aus schwerwiegenden persönlichen oder familiären Gründen".
Die Frau berief sich auf das italienische Gesetz, in dem eine schwere Strafe bei Missachtung des Tierwohls verankert ist: 10.000 Euro Bußgeld oder bis zu einem Jahr Haft können auf Besitzer zukommen, wenn sie ihre Haustiere "schwer leiden" lassen.