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Der TagItalienierin erstreitet Recht, ihren Hund zu pflegen

11.10.2017, 21:15 Uhr

Wir kennen das Problem normalerweise im Zusammenhang mit alten oder kranken Angehörigen und Kindern: Wenn sie gepflegt oder betreut werden müssen, kann ein Angehöriger dafür freinehmen. Eine Italienerin hat sich das gleiche Recht jetzt für die Pflege ihres Hundes erstritten.

  • Die alleinstehende Angestellte einer römischen Universität konnte zwei Tage lang nicht bei der Arbeit erscheinen, weil sie ihren kranken Hund zum Tierarzt bringen musste.

  • Mit der juristischen Unterstützung der Tierschutzorganisation LAV erreichte die Italienerin, dass ihr beide Fehltage als bezahlter Urlaub angerechnet werden - "aus schwerwiegenden persönlichen oder familiären Gründen".

  • Die Frau berief sich auf das italienische Gesetz, in dem eine schwere Strafe bei Missachtung des Tierwohls verankert ist: 10.000 Euro Bußgeld oder bis zu einem Jahr Haft können auf Besitzer zukommen, wenn sie ihre Haustiere "schwer leiden" lassen.