Der TagKlimaschutzpolitik der Bundesregierung ist rechtswidrig
Der nächste Richterspruch, der der Bundesregierung einen Strich durch die Rechnung macht: Das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg hat die Klimaschutzpolitik der Ampel in mehreren Punkten als rechtswidrig verurteilt und die Koalition zur Vorlage von Sofortprogrammen verpflichtet. Das Gericht gab damit Klagen der Umweltverbände BUND und Deutsche Umwelthilfe (DUH) statt. Die Regierung müsse nach dem aktuellen Klimaschutzgesetz Programme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorlegen, damit Deutschland von 2024 bis 2030 wieder auf Kurs der Gesetzesvorgaben kommt. Eine Berufung wurde zugelassen.
Die Bundesregierung hatte in den Sektoren Verkehr und Gebäude sowohl 2021 als auch 2022 gegen die Vorgaben des aktuellen Gesetzes verstoßen. Verkehrsminister Volker Wissing lehnte ein eigentlich verpflichtendes Sofortprogramm ab, da das Klimaschutzgesetz geändert werde. Dies ist zwar von der Regierung auf den Weg gebracht, aber noch nicht im Bundestag beschlossen worden.