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Umweltverbände klagten Gericht verdonnert Regierung zu Klimaschutz-Sofortprogramm

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Verkehrsminister Wissing lehnte ein Klima-Sofortprogramm mit Verweis auf eine Gesetzesänderung ab.

Verkehrsminister Wissing lehnte ein Klima-Sofortprogramm mit Verweis auf eine Gesetzesänderung ab.

(Foto: dpa)

Die Bundesregierung muss ein Klima-Sofortprogramm vorlegen, um die Emissionen zu reduzieren. Das entscheidet jetzt ein Gericht. Geklagt hatten Umweltverbände, nachdem die Klimaziele im Verkehrs- und Gebäudesektor verfehlt worden sind.

Die Bundesregierung muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Klimagase aus Verkehr und Gebäuden zu drücken. Das entschied das Gericht nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND. Es ließ eine Revision zu.

Die Verbände waren vor Gericht gezogen, weil aus ihrer Sicht die zuständigen Ministerien nicht ausreichend gehandelt haben, als die zulässige Menge von Klimagasen in den beiden Sektoren überschritten wurde. Im gültigen Klimagesetz gibt es eine Vorgabe in Paragraf 8, wonach das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird.

Das Klimaschutzgesetz schreibt eine Senkung der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Erreicht waren im vergangenen Jahr gut 40 Prozent Minderung. Die Bundesregierung hatte in den Sektoren Verkehr und Gebäude sowohl 2021 als auch 2022 gegen die Vorgaben des aktuellen Gesetzes verstoßen.

Verkehrsminister Volker Wissing lehnte ein eigentlich verpflichtendes Sofortprogramm ab, da das Klimaschutzgesetz geändert werde. Dies ist zwar von der Regierung auf den Weg gebracht, aber noch nicht im Bundestag beschlossen worden.

Die DUH sprach von einem "bahnbrechenden Urteil". Ihr Geschäftsführer Jürgen Resch erklärte: "Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung wegen ihrer katastrophalen Klimapolitik." Die Bundesregierung müsse nun "ein Zeichen für einen Neustart im Klimaschutz setzen und als einzige sofort wirksame Maßnahme ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und Tempo 30 für die Stadt umsetzen".

BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock erklärte: "Mit dem heutigen Urteil ist die Bundesregierung dazu verpflichtet worden, beim Klimaschutz nachzulegen." Gebäude- und Verkehrssektor bräuchten nun "ein Klimaschutz-Update". Weiter erklärte sie: "Nachweislich ungenügende Maßnahmen reichen nicht. Es müssen konkrete Sofortprogramme her, die wirksam auf die Klimaziele einzahlen."

Quelle: ntv.de, lar/dpa/rts/AFP

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