Der Tag

Der TagNach Masken-Deals: Schärfere Regeln für Abgeordnete gegen Bestechung

25.04.2024, 19:56 Uhr

Der Bundestag hat die Regelungen gegen Abgeordnetenbestechung verschärft. Bislang konnte ein Parlamentarier nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede oder eine Abstimmung im Bundestag. Künftig ist es auch strafbar, wenn Abgeordnete ihr Mandat ausnutzen, um außerhalb des Parlaments Geschäfte zu machen.

In der sogenannten Masken-Affäre im Zuge der Corona-Pandemie kassierten die ehemaligen CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen Euro für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten - der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung war nicht erfüllt, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen.

Quelle: ntv.de