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Der TagOVG Münster bestätigt Rundfunkbeitrag
12.03.2015, 20:58 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat bestätigt: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß.
Damit hat das Gericht drei Berufungsklagen von Privatleuten zurückgewiesen, die bereits an Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Köln gescheitert waren.
Die Kläger sträuben sich offenbar nicht gegen die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks, sondern gegen die seit 2013 geltende Regelung: Seither ist der Beitrag an die Wohnung gekoppelt.
Ein Anwalt beklagte, sein Mandant habe keine Chance, den Beitrag nicht zu zahlen, obwohl er nachweislich weder Fernsehen schaut, noch Radio hört.