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Der TagOVG Münster bestätigt Rundfunkbeitrag

12.03.2015, 20:58 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat bestätigt: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß.

  • Damit hat das Gericht drei Berufungsklagen von Privatleuten zurückgewiesen, die bereits an Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Köln gescheitert waren.

  • Die Kläger sträuben sich offenbar nicht gegen die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks, sondern gegen die seit 2013 geltende Regelung: Seither ist der Beitrag an die Wohnung gekoppelt.

  • Ein Anwalt beklagte, sein Mandant habe keine Chance, den Beitrag nicht zu zahlen, obwohl er nachweislich weder Fernsehen schaut, noch Radio hört.

Quelle: ntv.de