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Der TagPfusch durch Schwarzarbeit - Pech gehabt!

15.06.2015, 19:02 Uhr

Neues Dach am Fiskus vorbei? Das Bad mal eben nach Feierabend von "empfohlenen" Handwerkern machen lassen? Dann könnte folgendes Urteil interessant sein: Pfuscht ein Schwarzarbeiter, muss dieser seine Bezahlung nicht wieder rausrücken. Oder umgekehrt: Der "Auftraggeber" hat Pech gehabt. Denn nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ist Schwarzarbeit gesetzlich verboten.

Im konkreten Fall (Az.: VII ZR 216/14) hatte ein Privatmann für Dachausbauarbeiten schwarz 10.000 Euro bezahlt. Wegen Mängeln wollte er hinterher 8300 Euro zurück. Vor dem Oberlandesgericht Celle bekam er recht. Doch dieses Urteil hob der BGH nun auf. Die effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit lasse anderes nicht zu. Damit blieb des Gericht seiner harten Linie zur Schwarzarbeit treu.

Quelle: ntv.de