Der TagPolizei durfte Bewerber wegen Tattoo ablehnen
Ein Mann hatte sich zwei Patronen mit den Worten "trust" und "no one" auf die Innenseite eines Oberarms tätowiert - also "Vertraue niemandem". Umgekehrt weckte das kein Vertrauen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen, bei der er sich beworben hatte. Die Polizei lehnte den Bewerber ab, der Mann klagte bereits in erster Instanz erfolglos. Die Einstellung durfte ihm wegen der Tätowierung verweigert werden, entscheidet nun das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Aus der inzwischen entfernten Tätowierung ergeben sich Zweifel an der "charakterlichen Eignung" des Bewerbers, erklärt das Gericht. Die Tätowierung deute auf eine mangelnde Bereitschaft zu gewaltfreier Konfliktbewältigung und einem vertrauensvollen zwischenmenschlichen Umgang hin. Zudem sei bei der Polizei Teamarbeit und gegenseitiges Vertrauen erforderlich und könne sogar überlebenswichtig sein. Daher rechtfertige das mit dem Tattoo ausgedrückte grundsätzliche Misstrauen gegenüber allen anderen Menschen die charakterlichen Eignungszweifel. Daran ändere auch nichts, dass das Tattoo inzwischen überdeckt worden sei.