Der TagRBB scheitert mit Beschwerde vor höchstem Gericht
Der neue RBB-Staatsvertrag ist rechtens. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des öffentlich-rechtlichen Senders gegen den Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin abgewiesen. Anders als der RBB sieht das Gericht die Rundfunkfreiheit durch strenge Vorgaben aus dem Vertrag für die Organisation des Senders nicht verletzt.
Der Vertrag regelt zum Beispiel, wo Regionalbüros oder -studios eingerichtet werden müssen und dass es verpflichtende getrennte Regionalsendungen für die Länder von mindestens 60 Minuten gibt. Außerdem sieht er die Schaffung eines Direktoriums vor, dem zusätzlich zur Intendanz die Geschäftsleitung übertragen wird. Der Staatsvertrag war nach dem Skandal um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger beschlossen worden.