Der TagSchärfere Regeln für Politiker bei Nebeneinkünften beschlossen
Der Bundesrat hat schärferen Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete zugestimmt. In ihrer Plenarsitzung in Berlin verzichtete die Länderkammer darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die vom Bundestag vor der Sommerpause beschlossenen Änderungen des Abgeordnetengesetzes sollen Regelungslücken schließen, die insbesondere im Zuge der sogenannten "Maskenaffäre" zutage getreten sind.
Anzeigepflichtige Einkünfte von Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen sind nach dem Gesetz betragsgenau auf Euro und Cent zu veröffentlichen. Die Anzeigepflicht soll demnach gelten, wenn die Einkünfte im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Beteiligungen der Abgeordneten sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften müssen bereits ab 5 Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden.