Der TagSilikonbusen ist kein Hindernis für Polizeidienst
Eine Polizeibewerberin aus Nordrhein-Westfalen hat sich vor Gericht erfolgreich gegen den Ausschluss vom Polizeidienst wegen ihrer Brustimplantate zur Wehr gesetzt. Die von der Frau unterhalb der Brustmuskeln getragenen hochwertigen Silikonimplantate stellten ihre Eignung für den Polizeivollzugsdienst nicht in Frage, urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Die Klägerin, die nach Gerichtsangaben aus kosmetischen Gründen Brustimplantate trägt, hatte sich im Oktober 2013 für den Polizeivollzugsdienst von Nordrhein-Westfalen beworben. Ein Polizeiarzt kam zu dem Ergebnis, sie sei für den Polizeidienst untauglich. Insbesondere bei körperlicher Gewalt könne ein Reißen der Implantate nicht ausgeschlossen werden.
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht: Der Expertise eines plastischen Chirurgen zufolge gebe es keine ausreichenden Daten, die eine verlässliche Prognose zum Risiko eines verletzungsbedingten Reißens der Implantate oder für andere gesundheitliche Komplikationen ermöglichten.