Der TagTierschützer werden für Einbruch nicht bestraft
In diesem Fall heiligt der Zweck die Mittel: Drei Tierschützer sind in Sachsen-Anhalt in einen Schweinestall eingedrungen, um die schlechten Haltungsbedingungen zu filmen. Zum Beispiel hatten die rund 60.000 Schweine dort weniger Platz als vorgeschrieben. Eine Strafe bekommen die Aktivisten aber nicht. Das Landgericht Magdeburg bestätigte die Freisprüche im Berufungsprozess.
Die Angeklagten hätten das Tierwohl zum Ziel gehabt, sagte der Richter. Dies sei in Gefahr gewesen.
"Sie haben genau das getan, was nötig war und was als mildestes Mittel zur Verfügung stand", sagte Majstrak. Wenn staatliche Organe ihre Arbeit nicht so machten, wie es sein sollte, sei das Eingreifen der Bürger nötig.
Die Tierschützer rechnen das dem Richter hoch an. Wie MDR Sachsen-Anhalt berichtet, nannten sie die Entscheidung ein "sehr mutiges Urteil".
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