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Der TagÜberwachung bei Arbeit verletzt Menschenrechte
05.09.2017, 10:18 Uhr
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. Eine Entlassung wegen privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz sei rechtswidrig, heißt es darin.
Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers bedeute eine Verletzung seiner Privatsphäre, urteilte das Gericht in Straßburg. Geklagt hatte ein rumänischer Ingenieur, der wegen der privaten Nutzung seiner beruflichen E-Mail-Adresse gefeuert worden war. Bedeutend ist das Urteil aber für die Rechtssprechung in ganz Europa.