Der TagUrteil: Auch Beifahrer darf keine Blitzer-App nutzen
Ende Januar 2022 wird ein 64-jähriger Autofahrer aus dem Rhein-Neckar-Kreis von der Polizei angehalten. Er war mit seinem Pkw deutlich zu schnell durch Heidelberg gefahren. Als die Beamten ihn kontrollierten, schob er das Handy seiner Beifahrerin bewusst zur Seite. Die Polizisten entdeckten eine Blitzer-App auf dem Smartphone der Frau. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer, die der Mann aber nicht zahlen wollte.
Jetzt hat das Oberlandesgericht Karlsruhe ein Urteil in der Sache gefällt: Die Nutzung einer Blitzer-App beim Autofahren ist demnach auch dann verboten, wenn ein Beifahrer die App auf seinem Handy laufen hat. Die Strafe sei damit rechtens. Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Verboten sei auch, so eine App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen aktiv laufen zu lassen.