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Der TagWer heimlich unter den Rock fotografiert, macht sich künftig strafbar
18.09.2020, 13:05 Uhr
Das sogenannte Upskirting wird künftig mit einem eigenen Straftatbestand geahndet. Mit dem heute vom Bundesrat gebilligten Gesetz macht sich künftig strafbar, wer anderen heimlich - zum Beispiel mit einer Handykamera - unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt. Es droht nunmehr eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Dies gilt auch für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Strafbar ist es nach der Neuregelung künftig auch, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen.