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Der TagWo "Balsamico" draufsteht, ist offiziell auch "Balsamico" drin
04.12.2019, 10:45 Uhr

Nun ist das auch geklärt: Wer hierzulande einen dickflüssigen, samtigen Essig namens Balsamico vertreibt, darf diesen auch "Balsamico" nennen. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vorhin geurteilt. Die obersten EU-Richter stellten klar, dass "Balsamico" kein geschützter Begriff sei. Gefallen dürfte dies unter anderen der badischen Firma Balema, die nicht nur seit Jahren eigene, auf Essig basierende Produkte unter der Bezeichnung "Balsamico" und "Deutscher Balsamico" vertreibt, sondern sich auch mehrerer juristischer Angriffe durch italienische Produzenten erwehren musste.