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Der TagZu langsamer DSL-Anschluss rechtfertigt Kündigung

20.04.2015, 08:50 Uhr

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(Foto: picture alliance / dpa)

Ärger mit dem Anbieter? Monatelanges Hickhack um schleichende Downloads?

  • Das Amtsgericht München hat entschieden, dass zu langsames DSL ein Grund für eine außerordentliche Kündigung, also ohne Einhaltung der vereinbarten Frist, rechtmäßig ist - und bestätigte damit bisherige Urteile.

  • Im konkreten Fall hatte ein Kunde nur 5,4 MBit/s an Geschwindigkeit statt 18 MBit/s erreichen können.

  • Die Kündigung ist demnach auch gültig, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine maximal mögliche Bandbreite mit der Formulierung "bis zu" genannt ist.

Quelle: ntv.de