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Der TagZu langsamer DSL-Anschluss rechtfertigt Kündigung
20.04.2015, 08:50 Uhr
Ärger mit dem Anbieter? Monatelanges Hickhack um schleichende Downloads?
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass zu langsames DSL ein Grund für eine außerordentliche Kündigung, also ohne Einhaltung der vereinbarten Frist, rechtmäßig ist - und bestätigte damit bisherige Urteile.
Im konkreten Fall hatte ein Kunde nur 5,4 MBit/s an Geschwindigkeit statt 18 MBit/s erreichen können.
Die Kündigung ist demnach auch gültig, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine maximal mögliche Bandbreite mit der Formulierung "bis zu" genannt ist.