Hintergrund: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Bilderserien
Mit der Resolution 217 A (III) der UNO-Generalversammlung vom ...Bild 1 von 46 ... 10. Dezember 1948 bekam die Menschheit erstmals eine für alle gültige Liste der Menschenrechte. Ein Überblick.Bild 2 von 46 Artikel 1: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen."Bild 3 von 46 Artikel 2: "Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, ...Bild 4 von 46 ... Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand."Bild 5 von 46 Artikel 3: "Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."Bild 6 von 46 Artikel 4: "Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten."Bild 7 von 46 Artikel 5: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."Bild 8 von 46 Artikel 6: "Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden."Bild 9 von 46 Artikel 7: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.Bild 10 von 46 Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung."Bild 11 von 46 Artikel 9: "Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden."Bild 12 von 46 Artikel 10: "Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren ...Bild 13 von 46 ... vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht."Bild 14 von 46 Artikel 11/1: "Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, ...Bild 15 von 46 ... in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist."Bild 16 von 46 Artikel 12: "Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden."Bild 17 von 46 Artikel 13/1: "Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.Bild 18 von 46 2: Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren."Bild 19 von 46 Artikel 14/1: "Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen."Bild 20 von 46 Artikel 15/1: "Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. 2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln."Bild 21 von 46 Artikel 16/1: "Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen.Bild 22 von 46 Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte."Bild 23 von 46 Artikel 16/3: "Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat."Bild 24 von 46 Artikel 17/1: "Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. 2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden."Bild 25 von 46 Artikel 18: "Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, ...Bild 26 von 46 ... sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen."Bild 27 von 46 Artikel 19: "Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen ...Bild 28 von 46 ... sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."Bild 29 von 46 Artikel 20/1: "Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. 2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."Bild 30 von 46 Artikel 21/1: "Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken."Bild 31 von 46 Artikel 23/1: "Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit."Bild 32 von 46 Artikel 23/2: "Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit."Bild 33 von 46 Artikel 23/4: "Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten."Bild 34 von 46 Artikel 24: "Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub."Bild 35 von 46 Artikel 25/1: "Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, ...Bild 36 von 46 ... einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, ...Bild 37 von 46 ... Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände."Bild 38 von 46 Artikel 25/2: "Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz."Bild 39 von 46 Artikel 26/1: "Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung.Bild 40 von 46 Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen."Bild 41 von 46 Artikel 27/1: "Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben."Bild 42 von 46 Artikel 28: "Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können."Bild 43 von 46 Artikel 29/1: "Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist."Bild 44 von 46 Artikel 30: "Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, ...Bild 45 von 46 ... welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat."Bild 46 von 46
HintergrundAllgemeine Erklärung der Menschenrechte