Mietminderungen: Bis zu 100 Prozent bei Mängeln möglich
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... bis die Mängel behoben sind.Bild 1 von 49 Küche und Toilette unbenutzbar: 50 Prozent (LG Berlin 61 S 359/81).Bild 2 von 49 Funktioniert die einzig vorhandene Bade- oder Duschmöglichkeit nicht kann man die Miete um 33 Prozent kürzen ( AG Köln WM 98, 690).Bild 3 von 49 Erheblicher Gaststättenlärm mit nächtlichen Richtwertüberschreitungen von 10 dB(A) rechtfertigt sogar eine Minderung um 50 Prozent (AG Schöneberg MM 95, 29).Bild 4 von 49 Gaststättenlärm bis 1 Uhr nachts ist genauso schlimm: 30 Prozent (AG RHeine WM 85, 260).Bild 5 von 49 Einsturzgefahr im Wohnzimmer: 30 Prozent (AG Bochum 5 C 668/78).Bild 6 von 49 Bauarbeiten im Haus mit erheblicher Lärmbeeinträchtigung rechtfertigen 30 Prozent (AG Hamburg WM 9/91, VII).Bild 7 von 49 Baulärm in der Nachbarschaft: 25 Prozent (LG Darmstadt 17 S 284/82).Bild 8 von 49 Heizung defekt bei unter 15 Grad: 25 Prozent (AG Berlin-Neukölln 10 C 557/84).Bild 9 von 49 Starker Schimmelpilzbefall bringt ebenfalls 20 Prozent (LG Osnabrück 11 S 277/88).Bild 10 von 49 Bordell im Haus: auch 20 Prozent (LG Berlin 61 S 518/98).Bild 11 von 49 Starke Feuchtigkeitsschäden: 50 Prozent (AG Leverkusen 23 C 471/76).Bild 12 von 49 Enorme Geruchsbelästigung durch den Einsatz von Lösungsmitteln bei der Renovierung einer Nachbarwohnung kann eine Mietminderung von 90 Prozent für die betroffenen Räume rechtfertigen (AG Schöneberg MM 96, 250).Bild 13 von 49 Wenn Sie dem Vermieter eine Einzugsermächtigung gegeben haben, müssen Sie diese widerrufen und die gekürzte Miete jeweils einzeln überweisen, ...Bild 14 von 49 DURCHSETZEN: Den Minderungsbetrag können Sie von der Miete für den Folgemonat abziehen.Bild 15 von 49 Außerdem sollten Sie Beweise sammeln. Es empfiehlt sich eine zeitlang Protokoll zu führe, wie oft der Hund des Nachbarn gebellt hat oder wie häufig der Glascontainer nachts benutzt wurde.Bild 16 von 49 Aber Vorsicht: Wer die Minderung zu hoch ansetzt, riskiert einen Prozess um die angemessene Höhe.Bild 17 von 49 MINDERN: Im Prinzip kann man die Minderung bereits mit der Mängelanzeige geltend machen: "Für die Dauer der Beeinträchtigung mindere ich die monatliche Miete um ... Prozent."Bild 18 von 49 In der Regel genügt dazu ein Anruf. Wurden in der Vergangenheit solche Reklamationen gelegentlich ignoriert, sollte man die Sache unter Fristsetzung per Einschreiben/Rückschein bekannt machen.Bild 19 von 49 MÄNGELANZEIGE: Sobald Sie einen erheblichen Mietmangel bemerken, sollten Sie den Vermieter bzw. die Hausverwaltung darüber informieren.Bild 20 von 49 Schritt für Schritt - So gehen Sie richtig vor:Bild 21 von 49 Und ein Totalausfall der Elektrik kann Ihnen ebenfalls satte 100 Prozent Mietminderung bescheren (AG Neukölln 15 C 23/87).Bild 22 von 49 Heizungsausfall im Winter: 100 Prozent (LG Hamburg 7 O 80/74).Bild 23 von 49 Falls Sie Treppen steigen müssen, weil der Fahrstuhl in ihrem Haus defekt ist, kann es je nach Etage, 20 Prozent Minderung geben ( AG WIesbaden WM 98, 315).Bild 24 von 49 Fehlt die mitgemietete Einbauküche kann man 20 Prozent abziehen (LG Dresden WM 2001, 336).Bild 25 von 49 Häufige und lautstarke Feiern an den Wochenenden bis spät in die Nacht können auch 20 Prozent Mietminderung bringen (LG DOrtmund WM 88, 151).Bild 26 von 49 Ist die Wohnung von einem Gerüst verdunkelt, sind die Scheiben verdreckt und ist wegen der Umbaumaßnahmen tagsüber ans Fensteröffnen gar nicht zu denken: 5 Prozent (LG Berlin MM 94, 396).Bild 27 von 49 Wegen eines schlechten Fernsehempfangs können Sie ihre Miete um 5 Prozent mindern (LG München I 20 S 22475/87c).Bild 28 von 49 Ist die Eingangstür defekt kann es 3 Prozent geben (AG Berlin-Neukölln MM 88, 151).Bild 29 von 49 Wenn Sie ihren beschädigten Balkon nicht betreten können, sind ebenfalls 3 Prozent drin (LG Berlin MM 86, 311).Bild 30 von 49 Eine aufgerauhte Badewanne gibt 3 Prozent (LG Stuttgart 13 S 347/86).Bild 31 von 49 Wenn Sie aber nachts vor lauter Dunkelheit kaum ihre Haustür finden können, weil die Hausbeleuchtung defekt ist, können Sie lediglich 1 Prozent Minderung erwarten (AG Schöneberg GE 91, 527).Bild 32 von 49 Funktionieren Gegensprechanlage UND Klingel nicht, so können Sie die Miete um ganze 10 Prozent mindern (AG Rostock WM 99, 64).Bild 33 von 49 Eine defekte Gegensprechanlage alleine ermöglicht ebenfalls 1 Prozent Mietminderung (AG Schöneberg GE 91, 527).Bild 34 von 49 Ein beschädigter Briefkasten bringt 1 Prozent (AG Mainz 8 C 98/96).Bild 35 von 49 Wir zeigen Ihnen, um wieviel Prozent Sie Ihre Miete bei bestimmten Mängeln mindern können. Natürlich müssen Sie den Vermieter zuvor schriftlich auf die Mängel hinweisen.Bild 36 von 49 Kann man die Fenster nur schlecht oder gar nicht öffnen, weil die Fenster in einem schlechten Zustand sind, kann es ebenfalls 5 Prozent Mietminderung geben. Sind die Fenster im Winter defekt, so kann man sogar 10 Prozent verlangen (AG Münster WM 82, 254).Bild 37 von 49 Hohe Bleiwerte im Trinkwasser (gilt auch bei überhöhtem Nitratgehalt und bei rostigem Leitungswasser): 10 Prozent (AG Hamburg 44 C 2614/88).Bild 38 von 49 Fließt das gesamte Abwasser aus einer oben gelegenen Nachbarwohnung in die Toilette kann man 20 Prozent verlangen (AG Berlin-Neukölln - Az. 8 C 473/81).Bild 39 von 49 Warmwasserboiler defekt: 15 Prozent (AG München 232 C 37276/90).Bild 40 von 49 Auch Feuchtigkeit im Keller kann mit 10 Prozent veranschlagt werden (AG Bad Bramstedt WM 90, 71).Bild 41 von 49 Kein Lärm, aber trotzdem sehr unangenehm: Mäuse in der Wohnung. 10 Prozent Mietminderung sind angemessen (AG Bonn 6 C 277/84).Bild 42 von 49 nächtlicher Lärm durch Garagentore (LG Berlin MM 86, 294).Bild 43 von 49 Lärm durch Einwerfen von Glasflaschen in einen Container innerhalb der Ruhezeiten auf dem Hof (LG Berlin GE 95, 427) oder außerhalb des Mietobjektes (AG Rudolstadt WM 2000, 19),Bild 44 von 49 Kinderlärm, der ist zwar generell hinzunehmen, aber bei übermäßigem Lärm, z. B. Springen von einem Stuhl, kann die Miete trotzdem gemindert werden (AG Köln WM 71, 96),Bild 45 von 49 deutliche, relativ laute Knack- und Klopfgeräusche der Heizung (LG Hannover WM 94, 463),Bild 46 von 49 Aber auch wenn nicht die Isolierung Schuld ist, bringen verschiedene Arten von Lärmbelästigung ebenfalls Mietminderungen von 10 Prozent:Bild 47 von 49 Eine teilweise mangelhafte Schallisolierung lässt eine Mietminderung von 10 Prozent zu ( AG Braunschweig WM 83, 122).Bild 48 von 49 Wenn Sie hier wohnen müssten, bräuchten Sie keine Miete zahlen. In der Regel ist es ganz so schlimm natürlich nicht.Bild 49 von 49
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