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Falschparken auf Privatgelände Knöllchen-Urteil nimmt Autohalter in die Pflicht

Sie sind oft teurer als Bußgeldbescheide im öffentlichen Raum: Knöllchen durch private Dienstleister. Bislang konnte für das Falschparken aber nur der Fahrer und nicht der Fahrzeughalter verantwortlich gemacht werden. Nun nimmt der BGH auch die Halter ins Visier.
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