18.12.2019 18:37 Uhr – 01:16 min
Falschparken auf Privatgelände
Knöllchen-Urteil nimmt Autohalter in die Pflicht
Sie sind oft teurer als Bußgeldbescheide im öffentlichen Raum: Knöllchen durch private Dienstleister. Bislang konnte für das Falschparken aber nur der Fahrer und nicht der Fahrzeughalter verantwortlich gemacht werden. Nun nimmt der BGH auch die Halter ins Visier.