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Karlsruher Urteil zur Homo-EheSteuervorteile gelten auch für Lebenspartnerschaften

06.06.2013, 15:29 Uhr

Das Ehegattensplitting muss auch Partnern einer Homo-Ehe gewährt werden - ihnen die Steuervorteile vorzuenthalten ist verfassungswidrig. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor. Jetzt muss die Politik reagieren. Das Urteil setzt vor allem die Union unter Druck.

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