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Urteil mit Signalwirkung Auch Kranke haben Anspruch auf Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer. Einige Arbeitgeber halten sich jedoch nur bei tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an den Mindestsatz. Im Krankheitsfall gewähren sie nur eine niedrigere betriebliche Vergütung. Dieser Praxis schiebt das Bundesarbeitsgericht nun einen Riegel vor.
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