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Urteil mit SignalwirkungAuch Kranke haben Anspruch auf Mindestlohn
14.05.2015, 11:40 UhrSeit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer. Einige Arbeitgeber halten sich jedoch nur bei tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an den Mindestsatz. Im Krankheitsfall gewähren sie nur eine niedrigere betriebliche Vergütung. Dieser Praxis schiebt das Bundesarbeitsgericht nun einen Riegel vor.
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